Recht

 

Die rechtliche Lage im Bereich Drogen und Sucht ist sehr umfangreich und lässt sich in der gebotenen Kürze nur sehr schwer darstellen.

Daher bieten wir anhand von fiktiven Einzelfällen mit dem Verweis auf die Originaltexte mögliche Handlungsalternativen im Zusammenhang mit Drogen, Sucht, Suchthilfe etc.

Folgende Gesetze können in Zusammenhang mit psychoaktiven Substanzen relevant sein, wobei wir den Fokus auf österreichische Gesetze legen.

Als extra Service für euch stellen wir die vollständigen Gesetzestexte als PDF-Downloads zur Verfügung.

Wer es in kurzer Form haben will: Hier haben sind unsere Rechtsfolder zu finden, und hier einige exemplarische Fallbeispiele.

Gemeindeverordnungen zum Schutz öffentlicher Flächen
Jugendgesetz des Landes Vorarlberg
Chancengesetz
Integrationshilfeverordnung
Tabakgesetz
Jugendgerichtsgesetz
Jugendwohlfahrtsgesetz
Suchtmittelgesetz
Suchtgiftverordnung
Psychotropenverordnung
Psychotropen-Grenzmengenverordnung
Anti-Doping-Bundesgesetz
Sicherheitspolizeigesetz
Strafprozessordnung
Strafgesetzbuch
Strafvollzugsgesetz
Exekutionsordnung
Verwaltungsstrafgesetz
Zustellgesetz
Passgesetz
Straßenverkehrsordnung
Führerscheingesetz
Führerscheingesetz Gesundheitsverordnung
Meldegesetz
Sozialhilfegesetz
Ärztegesetz
Krankenpflegegesetz
Arzneimittelgesetz
Apothekengesetz
Zollgesetz
Asylgesetz
Aufenthaltsgesetz
Datenschutzgesetz
Pensionsgesetz
Rahmenrichtlinien der EU
Europäische Menschenrechtskonvention
UN Psychotropenkonvention
UN Suchtgiftkonvention

Bestimmungen für die Polizei
Möglichkeiten zum Einspruch

 

Natürlich sind nicht alle Paragrafen der einzelnen Gesetzestexte für jeden relevant. Es ist auf jeden Fall für jeden Menschen in der eigenen Verantwortung sich über die eigene rechtliche Lage zu informieren. Unter Umständen ist es ratsam sich um professionelle Hilfe zu kümmern. Neben dem Ex & Hopp bieten auch andere Beratungsstellen Rechtsinformation oder Rechtshilfe. Die Bezirksgerichte bieten kostenlose Sprechtage.In gewissen Fällen gibt es das Recht auf Verfahrenshilfe und oder einen Pflichtverteidiger. Darüber hinaus kann es notwendig sein, einen Rechtsanwalt zu engagieren.