Drogen und Führerschein

 

Allgemeines zu Drogen am Steuer/Drogen im Straßenverkehr

Fahrzeuge dürfen nur dann in Betreib genommen werden, wenn sich der Lenker oder die Lenkerin in der körperlichen und geistigen Verfassung befindet, das Fahrzeug zu beherrschen und die zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen. Person, deren Bewusstsein durch ein Suchtgift beeinträchtigt ist, fehlt die für den Straßenverkehr erforderliche Verkehrszuverlässigkeit und sie dürfen weder ein Fahrzeug lenken noch in Betrieb nehmen. Die Strafen bei einer festgestellten Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Drogen sind jenen einer Alkoholisierung (Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l bis 0,59 mg/l) gleichgestellt.